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ZOOM-Wartungsvertrag

LETZT AKTUALISIERT: 22. März 2021


Die ZOOM-Wartungsvereinbarung gilt für Käufe in den Jahren 2015 bis 2019. Alle Käufe ab 2020 fallen unter die Elevēo-Wartungsvereinbarung, die Sie auf dem Elevēo-Portal finden.

ZOOM Support-Bedingungen

Support- und Wartungsrichtlinien


Diese ZOOM-Support- und Wartungsrichtlinie (Richtlinie) beschreibt die Bedingungen, unter denen ZOOM Support und Wartung für ZOOM-Produkte anbietet, die rechtmäßig von ZOOM, seinen autorisierten Distributoren oder seinen autorisierten Wiederverkäufern erworben wurden. ZOOM kann diese Richtlinie (einschließlich des Anhangs A) jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, indem es die aktualisierte Richtlinie unter www.eleveo.com veröffentlicht.


Wartungsvertrag


1. Begriffsbestimmungen

  1. ZOOM bezieht sich auf ZOOM International, a.s. oder ZOOM International, Inc., von dem der Endnutzer das ZOOM-Produkt lizenziert
  2. ZOOM-Lizenzvertrag bezeichnet den vom Endnutzer mit ZOOM akzeptierten ZOOM-Endnutzer-Lizenzvertrag für das ZOOM-Produkt
  3. ZOOM Partner Portal bezeichnet das Online-Tracking- und Support-Anfrage-System, zu dem der Endnutzer Zugang erhält, um Vorfälle, Probleme, Änderungen und Service-Anfragen zu verfolgen und zu melden
  4. Autorisierter Benutzer bezeichnet einen Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Endnutzers, der berechtigt ist, das ZOOM-Produkt ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Endnutzers zu nutzen.
  5. Geschäftszeiten bedeutet Montag bis Freitag (außer ZOOM und vom Endnutzer festgelegte Feiertage), während der unten aufgeführten Geschäftszeiten, basierend auf der Region, in der sich der Endnutzer befindet: Nordamerikanische Installationen: 9AM bis 6PM CST; EMEAR/Asien/Australien: 9AM til 6PM CET
  6. Dokumentation hat die Bedeutung, die diesem Begriff in der ZOOM-Lizenzvereinbarung gegeben wird, die dem vom Endbenutzer bestellten ZOOM-Produkt beiliegt
  7. Endnutzer bezeichnet eine juristische oder natürliche Person, die rechtmäßig eine ZOOM-Produktlizenz von ZOOM oder seinen autorisierten Vertriebspartnern für ihre eigenen internen Geschäftszwecke erworben hat
  8. Fehler bedeutet jedes reproduzierbare Versagen der unterstützten Software, wenn sie in Übereinstimmung mit der Dokumentation verwendet wird, im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation zu arbeiten.
  9. Hotfix liefert spezifische Korrekturen für dringende Situationen. Hotfixes werden nach Bedarf entwickelt, und die Qualitätssicherungsprüfungen sind minimal, um eine schnelle Umsetzung zu erreichen. Hotfixes bergen das größte Risiko für die Kunden, da sie weniger Qualitätssicherungsprüfungen durchlaufen. Alle Hotfixes sind im nächsten geplanten Release enthalten (unabhängig davon, ob es sich um ein Minor- oder Major-Release handelt).
  10. Vorfall bezeichnet einen einzelnen Fehler, der zum Ausfall der unterstützten Software oder eines Teils davon führt, oder ein solches Verhalten des Systems, das die Nutzung der unterstützten Software deaktiviert oder einschränkt. Ein Vorfall gilt als behoben, wenn eine Umgehungslösung angewendet wird, die die Nutzung der Unterstützten Software ermöglicht, obwohl die volle Funktionalität des Produkts nicht ungehindert zur Verfügung steht.
  11. Problem bezeichnet einen Fehler, der die Ursache für einen schwerwiegenden oder mehrere wiederholte Vorfälle ist und die Nutzung der unterstützten Software verhindert oder einschränkt. Ein Problem gilt als behoben, wenn die Grundursache gefunden ist. Die Beseitigung der Grundursache ist nicht Teil des Problems und kann über einen neuen Change oder Service Request abgewickelt werden.
  12. Change bedeutet die Erweiterung, Änderung oder Beseitigung einer genehmigten Support-Anfrage. Der Endbenutzer muss die Änderung detailliert angeben, damit ZOOM eine endgültige Schätzung des Arbeitsaufwands für die Durchführung der angeforderten Änderung erstellen kann.
  13. Wartung hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Abschnitt 4 unten zugewiesen wird.
  14. Major Release bezeichnet eine neue Version des ZOOM-Produkts, die wesentliche Merkmale oder Funktionen enthält, die in der vorherigen Version des ZOOM-Produkts nicht enthalten waren. Nur als Beispiel: In den mit "X.Y.Z" bezeichneten Versionen enthalten die mit einem neuen "X" gekennzeichneten Versionen neue wesentliche Merkmale oder Funktionen und gelten daher als Hauptversionen.
  15. Minor Release bedeutet eine Fehlerbehebungs- oder Wartungsversion (oft als "dot releases" bezeichnet) des ZOOM-Produkts, die von ZOOM kommerziell zur Verfügung gestellt wird, aber keine wesentlichen Merkmale oder Funktionen enthält, die nicht von der vorherigen Version des ZOOM-Produkts erfüllt werden. Nur als Beispiel: Bei den mit "X.Y.Z" bezeichneten Versionen handelt es sich bei den mit einem neuen. Y oder Z gekennzeichnet sind, handelt es sich um Fehlerbehebungen oder Wartungsreleases (oder "dot releases") und werden daher als Minor Releases betrachtet.
  16. Release bedeutet ein Major Release oder Minor Release. Alpha- oder Beta-Versionen oder Nicht-Produktionsversionen werden nicht als Releases betrachtet.
  17. Serviceanfrage bezeichnet eine Supportanfrage, die administrative Aufgaben und/oder Probleme bei der Fehlerbehebung beinhaltet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Erstellen eines neuen Benutzerkontos, das Festlegen von Benutzerrechten, das Hinzufügen eines Benutzers zu einer Gruppe, das Durchführen von Massenänderungen in der Datenstruktur und das Beantworten von Fragen zum Inhalt von Berichten und zum Zurücksetzen von Passwörtern.
  18. Support bedeutet den in Abschnitt 3.2 beschriebenen Support.
  19. Support- und Wartungsgebühren bezeichnet die monatlichen oder jährlichen Gebühren für die verschiedenen Support-Pakete, die der Endnutzer für den Erhalt des in dieser Richtlinie beschriebenen Supports und der Wartung im Rahmen des jeweiligen Support-Pakets zu zahlen hat.
  20. Support-Stunden bezeichnet die zugewiesenen Support-Stunden, die dem Endnutzer in Übereinstimmung mit dem vom Endnutzer erworbenen Support-Paket zur Verfügung gestellt werden.
  21. Wartungspakete bezeichnet die verschiedenen in Abschnitt 3.2 beschriebenen Wartungspakete.
  22. Unterstützte Software bezeichnet die aktuelle Version des ZOOM-Produkts und die unmittelbar vorangegangene Hauptversion gemäß dem veröffentlichten ZOOM-Produktlebenszyklus.
  23. Time to Open oder TTO bezeichnet die geschätzte Zeit, in der ZOOM eine Serviceanfrage zur Prüfung öffnet.
  24. Time to Resolve oder TTR bezeichnet die geschätzte Zeit, in der ZOOM das Problem oder den Vorfall beheben wird.

2. Umfang und Deckung

Während des anwendbaren Supportzeitraums, der in einer schriftlichen Bestellung für die Wartung angegeben ist (Supportzeitraum), stellt ZOOM dem Endnutzer Support und Wartung für die unterstützte Software in Übereinstimmung mit dem Supportpaket zur Verfügung, für das der Endnutzer die Support- und Wartungsgebühr gezahlt hat und das im Übrigen mit dieser Richtlinie übereinstimmt. Der Support wird für den Supportzeitraum fortgesetzt, beginnend mit dem Datum:

  1. ZOOM liefert dem Endnutzer die Lizenz für das vom Endnutzer bestellte ZOOM-Produkt (per elektronischer Lieferung) oder
  2. der Endnutzer seine Cisco Solutions Plus Bestellung aktiviert, oder
  3. wenn der Endnutzer den Support verlängert hat, am nächsten Tag nach Ablauf des aktuellen Supportzeitraums des Endnutzers, je nachdem, was zutrifft,

(Support-Laufzeit), es sei denn, ZOOM hat schriftlich etwas anderes festgelegt.

ZOOM ist nicht verantwortlich für Probleme im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit und dem Betrieb der verwendeten Hardware, der Verfügbarkeit und dem Betrieb von Software von Drittanbietern, der Netzwerkkonnektivität und der Bandbreite zwischen den Komponenten des gelieferten Produkts und/oder integrierten Komponenten von Drittanbietern.


3. Unterstützung

ZOOM wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um per Fernzugriff über das Internet durch VPN-Zugang, Cisco WebEx oder ein zwischen den Parteien vereinbartes Remote-Screen-Sharing-Programm Support für das System des Endnutzers[ für die unterstützte Software in Übereinstimmung mit dem vom Endnutzer erworbenen Wartungspaket zu leisten. Mit jedem vom Endnutzer erworbenen Wartungspaket erhält der Endnutzer Zugang zum ZOOM Partner Portal. ZOOM bietet während der Geschäftszeiten Support für die jeweilige Region, in der sich der Endnutzer befindet.


3.1 Wartungspakete

Bereich Standard Enterprise alle aus Standard plus:
Fernunterstützung
  • 24/7 Telefon-Support für P1-Probleme
  • Antwort am selben Tag bei anderen Problemen während der Arbeitstage
  • Fehlerbehebung bei HW-Problemen
  • Fehlerbehebung bei Technologieplattformen
  • 24/7 Telefonsupport bei jedem Problem
  • 1 Stunde garantierter Arbeitsbeginn
  • Proaktive Vorbeugung (bei Überwachungsalarmen)
Administrations-Aufgaben
  • Änderungen der Linux-Konfiguration
  • Speicherbereitstellung unter Linux
  • ZOOM QM Suite Konfigurationsänderungen
  • Datenmanipulation (Verschieben, Sichern, Wiederherstellen)
  • DB-Wartung
  • Vorbeugende Media Lifecycle Updates
Aktualisierungen
  • Zugriff auf Patches
  • Zugang zu den Hauptversionen
  • Linux Sicherheit Festgelegte Anwendung
  • Regelmäßige QMS-Patch-Anwendung
Zusätzlich
  • Möglichkeit, einen Gesundheitscheck zu bestellen
  • Fernüberwachung
  • Wöchentliche Dashboards
  • Monatliche Vorfallsberichte
  • Regelmäßige Gesundheitschecks

3.2 Beschreibung des ZOOM-Wartungspakets


Der Standard-Support umfasst


ZOOM Fernunterstützung:
  • per Telefon (24/7 Reaktion auf P1 kritische Probleme), E-Mail oder über das Support-Portal mit Reaktionszeit am nächsten Arbeitstag
  • Bearbeitung von Vorfällen für ZOOM QM Suite
  • Fehlerbehebung auf der Telefonieplattform für Bereiche, die mit der Aufzeichnung zusammenhängenCisco UCM in folgenden BereichenAufzeichnungsprofile
  • SIP-Trunks
  • Geräte-Setup für die Aufzeichnung
  • Kompatibilität von Gerätefirmware und -modellen
  • Anwendungsbenutzer für die Aufzeichnung und ihre Rollen
  • Routenmuster und Regionen
  • CSS-Einrichtung, um sicherzustellen, dass Geräte SIP-Trunks erreichen können
  • Fehlerbehebung bei HW-Problemen: Festplattengeschwindigkeit
  • Netzwerkkarten

Aufgaben der Systemverwaltung:
  • Linux-Systemkonfiguration
  • Aktualisierung von Zeitzonendaten
  • Neukonfiguration von Netzwerken
  • Speicherbereitstellung unter Linux
  • Anbindung von SAN-, NAS- und iSCSI-Arrays
  • Multipath-Konfiguration unter Linux
  • Festplattenpartitionierung, LVM-Verwaltung
  • Konfiguration der ZOOM QM-Suite
  • IP-Adressänderungen
  • QM-Module umverteilen
  • Speicher-Tuning

Zusätzlich:
  • Updates - Zugriff auf Software-Patches, Updates und Fixes
  • Neue Hauptversionen - Zugriff auf alle verfügbaren neuen Versionen der SW (im Rahmen der erworbenen Lizenzen)

Zusätzlich zu den neuen Funktionen, die sowohl in den Minor- als auch in den Major-Versionen verfügbar sind, bietet ZOOM Kompatibilitäts-Updates an, um neue Funktionen und Geräte von Anbietern wie Cisco, AVAYA und Genesys zu berücksichtigen:

  • Kontinuierliche Unterstützung für neue Versionen der unterstützten Soft-Switches
  • Unterstützung für neue Geräte - IP-Telefone und Gateways mit neuer Firmware und Services
  • Unterstützung für neue Versionen von Call Center Plattformen (Contact Center Integrationsmodule)

Der Enterprise Support umfasst die folgenden zusätzlichen Dienstleistungen:


ZOOM Fernunterstützung
  • 24/7 Telefon-Support bei jedem Vorfall
  • 1 Stunde garantierter Arbeitsbeginn
  • Proaktive Vorfallsprävention (bei Überwachungsalarmen)

Administrationsaufgaben
  • ZQM-Datenbank (nur PostgreSQL), Patching, Tuning, Defragmentierung und Verwaltungsunterstützung
  • Verschieben von Daten und Aufzeichnungen, Backups, Wiederherstellen, Archivieren und Löschen
  • Konfiguration für die Aufzeichnung, Dateneinstellungen und die damit verbundene Verwaltung des Medienlebenszyklus

Aktualisierungen
  • ZOOM-Server-OS-Patching und Verwaltungsunterstützung
  • ZOOM-Anwendungs-Patching und Verwaltungssupport

Zusätzlich
  • Gehostete Überwachung der Unternehmensklasse
  • sofortige Warnmeldungen
  • Automatisierte, wöchentliche Gesundheitschecks
  • Jährliche Systemaudits zu Leistung und Volumen sowie ein Bericht mit Empfehlungen
  • Prüfpfade für Systemänderungen.

3.3 Ausschluss von Support und Wartung


Dienstleistungen und Aufgaben, die nicht durch den Wartungsvertrag abgedeckt sind:

  • Installationsdienste
  • Alle Upgrades, die als Teil einer inkrementellen Funktionserweiterung angefordert werden.
  • Alle Konfigurationsaktualisierungen oder Datenmigrationen im Zusammenhang mit Umzügen, Anzeigen, Änderungen oder Löschungen von Geräten des Kundenanbieters, einschließlich, aber nicht beschränkt auf aufgezeichnete Geräte, Virtualisierungsumgebung
  • Jedes Leistungsproblem im Zusammenhang mit einer nicht unterstützten Hardwarekonfiguration.
  • Benutzer- und Verwaltungsschulung
  • Aufgaben im Zusammenhang mit der Datenmanipulation im Standard-Support (im Enterprise-Support enthalten).
  • Alle Aufgaben zur Fehlerbehebung auf der Plattform, die nicht ausdrücklich in der Wartung enthalten sind.

Solche Dienstleistungen können bei ZOOM auf Einzelfallbasis bestellt oder durch einen individuellen Servicevertrag abgedeckt werden.


Sicherheitsupdates für das Betriebssystem und die Datenbank:

Obwohl ZOOM-Produkte mit einem zugrunde liegenden Betriebssystem (z. B. CentOS) und einer Datenbank (z. B. PostgreSQL) vertrieben werden, pflegt ZOOM die Sicherheits-Patches für Betriebssystem und Datenbank nicht.

Die Anwendung dieser Patches liegt in der Verantwortung des Endbenutzers und erfolgt auf dessen Risiko. ZOOM bietet nur Patches für QM Suite an und stellt keine Betriebssystem- oder Sicherheitspatches zur Verfügung oder empfiehlt die Verwendung von Betriebssystem- oder Sicherheitspatches, da diese unsere Anwendung beeinträchtigen können. ZOOM-Produkte werden auf bestimmten Produktversionen getestet, die mit dem Produkt vertrieben oder zur Installation empfohlen werden, und ZOOM übernimmt keine Verantwortung für durch Patches verursachte Instabilitäten.

Java-Updates werden zwar vom Endbenutzer durchgeführt, müssen aber vom technischen Support von ZOOM genehmigt werden.

ZOOM erhebt eine zusätzliche Gebühr für die Anwendung von Sicherheits-Patches, es sei denn, der Endnutzer hat ein Enterprise Support Maintenance-Paket oder einen individuellen Servicevertrag erworben.


3.4 Service Level Agreements und 24/7-Support

Wartungsprogramme können durch einen erweiterten Servicevertrag oder einen SLA (Service Level Agreement)-Vertrag (z. B. voller 24/7-Service, garantierte Reaktions- und Lösungszeiten usw.) an individuelle Anforderungen angepasst und mit zusätzlichen Dienstleistungen versehen werden. Diese Verträge werden auf der Grundlage der Anforderungen des Endbenutzers ausgehandelt und entsprechen genau seinen Bedürfnissen.

Für weitere Informationen über Wartung und zusätzliche Support-Optionen wenden Sie sich bitte an Ihren ZOOM Sales Manager oder senden Sie eine Anfrage an die unten aufgeführten Kontakte.


3.5 Service-Level-Ziele für das Standard-Support-Wartungspaket

Schweregrad Live/LAB Verarbeitet Kriterien Reaktionszeit Ziel der Wiederherstellung oder Lösung Defekt-Korrektur
P1 - Kritisch Live 24x7 - Verursacht schwerwiegende Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Endkunden (z. B. können Anrufe nicht abgeschlossen werden oder kritische Geschäftsprozesse werden deaktiviert) oder verursacht schwerwiegende Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb eines Dienstanbieters aufgrund der kumulierten Auswirkungen auf mehrere Kunden - kontinuierliche oder nahezu kontinuierliche Unterbrechung des Dienstes 4 Stunden
(Probleme müssen
gemeldet werden
per Telefon gemeldet werden)
ZOOM unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um an dem Problem weiterzuarbeiten, bis eine Abhilfe geschaffen ist. Für Probleme, die keine Fehlerbehebung erfordern, strebt ZOOM in 80 % aller Fälle eine Lösung innerhalb von 24 Stunden an. Wenn eine lizenzierte Softwarekorrektur erforderlich ist und eine entsprechende Anfrage vorliegt, unternimmt ZOOM angemessene Anstrengungen, um den Fehler in einer Hot-Fix-Version zu beheben. Ohne ausdrückliche Aufforderung zu einem Hot Fix wird ZOOM angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Fehler in der nächsten Wartungsversion zu beheben. Bitte beachten Sie, dass ein Hot-Fix-Release nicht einem vollständigen QA-Zyklus unterzogen wird. Sobald der Fehler in ein nachfolgendes Maintenance Release eingearbeitet wird, muss das Hot Fix Release durch das Maintenance Release ersetzt werden.
P2 - Hoch Live Geschäftlich
Stunden
- Verursacht schwerwiegende Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Endkunden (z. B. eine veränderte Anrufverarbeitung, die die Servicequalität oder die Verarbeitung von Geschäftsdaten beeinträchtigt). Oder verursacht eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs eines Dienstanbieters aufgrund der kumulierten Auswirkungen auf mehrere Kunden. - Zeitweilige Unterbrechung des Dienstes 9 Stunden Nach Erhalt einer vollständigen Problembeschreibung, einschließlich der Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und der Protokoll-/Konfigurationsdateien, unternimmt ZOOM alle zumutbaren Anstrengungen, um das Problem zu neutralisieren oder eine Umgehungslösung anzubieten. Für Probleme, die keine Fehlerbehebung erfordern, strebt ZOOM in 80 % aller Fälle eine Lösungszeit von 2 Werktagen an. ZOOM verpflichtet sich nicht, Hot-Fix-Anfragen für Probleme mit hohem Schweregrad zu stellen. Ausnahmen erfordern die Einbindung von Professional Services und Support Management sowie eine solide Begründung und einen Business Case. Wenn eine lizenzierte Softwarekorrektur erforderlich ist, unternimmt ZOOM angemessene Anstrengungen, um den Fehler innerhalb des nächsten Wartungsreleases zu beheben.
P3 - Mittel Live/
LAB
Geschäftlich
Stunden
- In der Produktions-/Live-Umgebung sind die Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Endkunden gering (z. B. minimale Beeinträchtigung der Anrufverarbeitung oder der Verarbeitung von Anrufdaten). Alternativ: Geringfügige Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb eines Dienstanbieters aufgrund der kumulierten Auswirkungen auf mehrere Kunden 1 Arbeitstag Nach Erhalt einer vollständigen Problembeschreibung, einschließlich der Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und der Protokoll-/Konfigurationsdateien, unternimmt ZOOM alle zumutbaren Anstrengungen, um das Problem zu neutralisieren oder eine Umgehungslösung anzubieten. Für Probleme, die keine Fehlerkorrektur erfordern, strebt ZOOM in 80% aller Fälle eine Lösung innerhalb von 5 Werktagen an. ZOOM erstellt keine Hot-Fix-Anfragen für Probleme mittleren Schweregrades. Wenn eine lizenzierte Softwarekorrektur erforderlich ist, unternimmt ZOOM alle zumutbaren Anstrengungen, um den Fehler im Rahmen eines künftigen Wartungsreleases zu beheben.
P4 - Niedrig Live/
LAB
Geschäftlich
Stunden
- In einer Laborumgebung hat dies keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Entwicklungstätigkeit - In einer Produktions-/Live-Umgebung hat dies keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Geschäftsabläufe des Endbenutzers. Oder sie hat keine oder nur geringe Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb eines Dienstanbieters, da sich die Auswirkungen auf mehrere Kunden summieren. 1 Arbeitstag Nach Erhalt einer vollständigen Problembeschreibung, einschließlich der Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und der Protokoll-/Konfigurationsdateien, unternimmt ZOOM alle zumutbaren Anstrengungen, um das Problem zu neutralisieren oder eine Umgehungslösung anzubieten. Für Probleme, die keine Fehlerkorrektur erfordern, beträgt ZOOMs Lösungsziel 10 Arbeitstage in 80% aller Fälle. ZOOM wird keine Hot-Fix-Anfragen für Probleme mit geringem Schweregrad stellen. ZOOM kann sich nicht verpflichten, Fehler mit niedrigem Schweregrad in zukünftigen Wartungsversionen zu korrigieren.

3.6 Unterstützung des Endbenutzers.

Der Endbenutzer muss alle notwendige Unterstützung leisten, um das Problem oder den Vorfall zu lösen, einschließlich aber nicht beschränkt auf

  1. jedes Problem oder jeden Vorfall mit dem ZOOM-Produkt, das/der Support erfordert, zu identifizieren, zu dokumentieren und zu melden und, falls von ZOOM verlangt, ZOOM diese Dokumentation zur Verfügung zu stellen;
  2. ZOOM repräsentative Muster eines bestimmten Systems oder anderer verwandter Geräte zur Verfügung zu stellen, mit denen das ZOOM-Produkt vom Endnutzer verwendet wird und die zu dem Problem oder Vorfall führen;
  3. angemessene Unterstützung zu leisten, die notwendig ist, um das Problem oder den Vorfall zu demonstrieren und es ZOOM zu ermöglichen, das Problem oder den Vorfall zu diagnostizieren;
  4. angemessene Diagnoseroutinen in Übereinstimmung mit den Anweisungen von ZOOM durchzuführen und ZOOM über die Ergebnisse solcher Tests zu informieren;
  5. ZOOM für Diagnose- und Servicezwecke vollen Zugriff auf das ZOOM-Produkt zu gewähren, einschließlich Fernzugriff (z. B. VPN-Zugang); und
  6. jedes Update oder jede andere Lösung für ein solches Problem oder einen solchen Vorfall, die von ZOOM bereitgestellt werden, zu implementieren.

3.7 Rückmeldung.

Der Endnutzer kann über die ZOOM Support Central ein Feedback abgeben, in dem er seine Zufriedenheit oder Unzufriedenheit mit der Leistung des bereitgestellten Supports oder des ZOOM-Produkts zum Ausdruck bringt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mängel, Fehler, Bugs, Anomalien, Probleme mit dem ZOOM-Produkt und/oder Vorschläge für das ZOOM-Produkt, die der Endnutzer oder einer seiner jeweiligen Nutzer an ZOOM übermittelt (zusammenfassend "Feedback"). Die Rückmeldungen werden zur Überwachung der Qualität der erbrachten Dienstleistungen verwendet, und ZOOM ist nicht verpflichtet, auf die vom Endnutzer übermittelten Rückmeldungen zu reagieren und/oder darin vorgeschlagene Änderungen umzusetzen. Jegliches Feedback wird hiermit bedingungslos und unwiderruflich vom Endnutzer an ZOOM abgetreten, einschließlich aller weltweiten geistigen Eigentumsrechte, die damit verbunden sind.


3.8 Außerhalb des Geltungsbereichs liegende Vorfälle und Probleme.

Wenn der Endnutzer technische Unterstützung oder Support für eine durch einen Ausschluss verursachte Fehlfunktion oder eine Fehlfunktion, die nicht mit dem ZOOM-Produkt zusammenhängt oder durch dieses verursacht wurde (zusammenfassend "Vorfälle und Probleme außerhalb des Geltungsbereichs"), anfordert und ZOOM zustimmt, diese bereitzustellen, erkennt der Endnutzer an und erklärt sich damit einverstanden, dass ZOOM dem Endnutzer alle Arbeitsstunden zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Sätzen für Zeit und Material in Rechnung stellen kann.


3.9 Änderung der ZOOM-Produktplatzlizenzen.

Wenn der Endnutzer den Support für weniger als die Anzahl der ZOOM-Produktplatzlizenzen erwirbt oder verlängert, die der Endnutzer für den vorherigen Supportzeitraum erworben hat, stellt ZOOM dem Endnutzer vor der Bereitstellung eines Minor Release oder Major Release während des aktuellen Supportzeitraums eine neue Lizenzschlüsseldatei ("Lizenzschlüsseldatei") für die Anzahl der ZOOM-Produktplatzlizenzen aus, für die der Endnutzer Support erworben oder verlängert hat.Der Endnutzer hat dreißig (30) Tage Zeit, um die Lizenzschlüsseldatei ab dem Zeitpunkt zu aktivieren, zu dem ZOOM dem Endnutzer die Lizenzschlüsseldatei zugestellt hat. Wenn der Endnutzer die neue Lizenzschlüsseldatei nicht innerhalb der oben genannten Frist von dreißig (30) Tagen aktiviert, kann ZOOM nach eigenem Ermessen

  1. den Support und die Wartung für den Endnutzer beenden, ohne weitere Verpflichtung oder Haftung gegenüber dem Endnutzer und ohne Verpflichtung zur Rückerstattung der an ZOOM für die jeweilige Supportlaufzeit gezahlten Support- und Wartungsgebühren, oder
  2. vorbehaltlich der sofortigen Zahlung aller anwendbaren Gebühren und Entgelte durch den Endnutzer, die an ZOOM für den dem Endnutzer während der jeweiligen Support-Laufzeit bereitgestellten Support fällig und zahlbar sind, basierend auf der Anzahl der bestehenden Lizenzschlüssel des Endnutzers, die Bereitstellung von Support und Wartung für den Endnutzer fortsetzen

4. Wartung.

Wenn der Endnutzer Standard-Support erworben hat, wird ZOOM dem Endnutzer (vorbehaltlich Abschnitt 3.9 oben) Minor Releases und Major Releases zur Verfügung stellen, sobald diese Minor Releases und Major Releases von ZOOM zur Verfügung gestellt werden ("Wartung"). Alle Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich in dem vom Endnutzer erworbenen Support-Paket enthalten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausschlüsse oder andere professionelle Dienstleistungen, werden nicht erbracht; ZOOM kann sich jedoch nach eigenem Ermessen bereit erklären, solche Dienstleistungen zu den dann geltenden Zeit- und Materialpreisen zu erbringen.


5. Ausschlüsse.

Der Endnutzer erkennt an und stimmt zu, dass Support und Wartung nicht erbracht werden für:

  1. jedes ZOOM-Produkt, das von einer anderen Person als von ZOOM verändert oder modifiziert wurde;
  2. jede Nutzung des ZOOM-Produkts, die nicht mit der dem Endnutzer ausdrücklich gewährten Lizenz oder der ZOOM-Dokumentation übereinstimmt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Installation des ZOOM-Produkts auf Software oder Hardware von Drittanbietern, die nicht mit der in der ZOOM-Dokumentation angegebenen Betriebsumgebung übereinstimmt), oder die Nutzung des ZOOM-Produkts auf einem anderen System als dem vorgesehenen System, für das das ZOOM-Produkt lizenziert wurde;
  3. wenn der Endnutzer es versäumt, das neueste Release des ZOOM-Produkts, das ihm von ZOOM zur Verfügung gestellt wurde, zu installieren und zu implementieren; oder
  4. wenn das System des Endnutzers oder das ZOOM-Produkt nicht dem Release-Stand entspricht, der zur Unterstützung des ZOOM-Produkts
  • erforderlich ist
  • (jede der Klauseln (1) bis (4) dieses Abschnitts, ein "Ausschluss").

    Darüber hinaus kann ZOOM den Support und die Wartung einschränken oder beenden, wenn der Endnutzer den Support und die Wartung in einer unangemessenen, missbräuchlichen oder betrügerischen Weise nutzt, wie von ZOOM nach billigem Ermessen festgestellt. Beispiele für eine solche Nutzung sind eine hohe Anzahl von Anrufen, die sich auf bereits gelöste Probleme oder Vorfälle beziehen, wiederholte Anfragen nach Support für Fragen, auf die die Antwort in der ZOOM-Dokumentation ohne weiteres zu finden ist, und alle Anfragen, die sich auf Probleme beziehen, die nicht mit dem Support in Verbindung stehen. Für den Fall, dass ein Ausschluss ZOOM an der Erbringung von Supportleistungen hindert oder der Endnutzer anderweitig seinen Verpflichtungen aus dieser Richtlinie nicht nachkommt oder der Endnutzer gegen den ZOOM-Lizenzvertrag verstößt, ist ZOOM nicht verpflichtet, die an ZOOM gezahlten Support- und Wartungsgebühren für das erworbene Supportpaket zu erstatten.


    6. Haftungsausschluss.

    DAS ZOOM-PRODUKT, DIE ZOOM-DOKUMENTATION UND JEGLICHE DIENSTLEISTUNGEN ODER ANDERE MATERIALIEN, DIE VON ZOOM IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN, WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. ZOOM LEHNT ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN IN BEZUG AUF DAS ZOOM-PRODUKT UND JEGLICHE DIENSTLEISTUNGEN ODER ANDERE MATERIALIEN AB, EINSCHLIESSLICH DER VON ZOOM BEREITGESTELLTEN EMPFEHLUNGEN, EINSCHLIESSLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. DAS ZOOM GARANTIERT NICHT, DASS DIE NUTZUNG DES ZOOM-PRODUKTS UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WIRD, DASS FEHLER KORRIGIERT WERDEN ODER DASS DAS ZOOM-PRODUKT FREI VON VIREN ODER ANDEREN SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN IST.

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