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Performance Analytics-Nutzungsbedingungen

Sie können die Nutzungsbedingungen hier im PDF-Format herunterladen.

DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN ("NUTZUNGSBEDINGUNGEN") REGELN DEN GESAMTEN ZUGANG ZU UND DIE NUTZUNG VON ZOOM PERFORMANCE ANALYTICS ABONNEMENT-DIENSTLEISTUNGEN (WIE UNTEN DEFINIERT), EGAL OB ES SICH UM EIN KOSTENLOSES PROBEABONNEMENT ODER EIN KOSTENPFLICHTIGES ABONNEMENT HANDELT, SOWIE DIE BEREITSTELLUNG VON ZUSÄTZLICHEN DIENSTLEISTUNGEN (WIE UNTEN DEFINIERT) DURCH ZOOM INTERNATIONAL S.R.O. ("ZOOM" ODER "WIR" UND ZUSAMMEN MIT DEM DRITTANBIETER DER ABONNEMENT-DIENSTLEISTUNGEN, "ANBIETER").

DURCH DIE AKZEPTANZ DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN, ENTWEDER DURCH DAS ANKLICKEN EINES KÄSTCHENS, UM DIE AKZEPTANZ ANZUZEIGEN, ODER DURCH DAS AUSFÜLLEN EINES BESTELLFORMULARS, DAS DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN DURCH BEZUGNAHME ENTHÄLT, STIMMEN SIE ("SIE" ODER "KUNDE") ZU, AN ALLE HIERIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, VERSICHERN SIE, DASS SIE DIE BEFUGNIS HABEN, DIESE JURISTISCHE PERSON AN DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU BINDEN.

ZOOM kann diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern. Wir werden Sie über alle wesentlichen Änderungen dieser Nutzungsbedingungen informieren. Sie verstehen und erklären sich damit einverstanden, dass Ihre fortgesetzte Nutzung der Abonnementdienste, nachdem wir Sie darüber informiert haben, dass diese Nutzungsbedingungen geändert wurden, Ihr Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen in der geänderten Fassung darstellt.

Diese Nutzungsbedingungen wurden zuletzt am 1. Dezember 2015 aktualisiert.

1. DEFINITIONEN


1.1. "Verbundenes Unternehmen" bedeutet jedes Unternehmen, das das betreffende Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle steht. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" das direkte oder indirekte Eigentum an oder die Kontrolle über mehr als 50 % der Stimmrechtsanteile des betroffenen Unternehmens.
1.2. "Zusatzleistungen" sind gebührenpflichtige Implementierungs-, Schulungs- oder sonstige Beratungsleistungen, die in einem von den Parteien gemäß diesen Nutzungsbedingungen erstellten SOW beschrieben werden können.
1.3. "Kundendaten" bezeichnet alle Daten, die zusammen mit den Abonnementdiensten eingereicht, gespeichert, gepostet, angezeigt, übertragen oder anderweitig verwendet werden.
1.4. "Dokumentation" bezeichnet die Online-Benutzeranweisungen und Hilfedateien, die als Teil der Abonnementdienste zur Verfügung gestellt werden und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können.
1.5. "Bestellformular" bezeichnet die Bestelldokumente für Dienste, die von den Parteien von Zeit zu Zeit im Rahmen dieses Vertrags ausgeführt werden. Die Bestellformulare gelten als Bestandteil dieser Vereinbarung. Verbundene Kunden können Abonnementdienste gemäß den Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen erwerben, indem sie Bestellformulare im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen ausfüllen.
1.6. "Dienste" bedeutet die Abonnementdienste und alle Zusatzdienste.
1.7. "Leistungsbeschreibung" oder "SOW" bezeichnet eine von den Parteien abgeschlossene und ausgeführte Leistungsbeschreibung, in der die für den Kunden zu erbringenden Zusatzleistungen beschrieben werden.
1.8. "Abonnementdienste" bezeichnet die von ZOOM über die URL https://analytics.zoomint.com oder andere von ZOOM benannte Websites bereitgestellten webbasierten Online-Datenanalyse- und Reporting-Technologien, einschließlich: (a) aller proprietären Technologien (Software, Hardware, Prozesse, Algorithmen, Benutzeroberflächen, Know-how, Techniken, Vorlagen, Designs und sonstiges materielles oder immaterielles technisches Material oder Informationen) von ZOOM, seinen Lizenzgebern und Dienstleistern, die zur Bereitstellung der Abonnementdienste verwendet werden, und (b) der damit verbundenen Support- und Wartungsdienste, soweit anwendbar.
1.9. "Angebote Dritter" sind Dienstleistungen, die von Dritten im Zusammenhang mit den Abonnementdiensten erbracht oder durchgeführt werden, oder andere Online-, webbasierte CRM-, ERP- oder andere Geschäftsanwendungs-Abonnementdienste und alle damit verbundenen Offline-Produkte, die von Dritten bereitgestellt werden, die in jedem Fall mit den Abonnementdiensten zusammenarbeiten.
1.10. "Nutzer" bezeichnet die Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer oder Vertreter des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen, die vom Kunden oder seinen verbundenen Unternehmen autorisiert sind, auf die Abonnementdienste zuzugreifen und diese zu nutzen, und denen zu diesem Zweck Benutzerkennungen und Passwörter zur Verfügung gestellt wurden.

2. KOSTENLOSE TESTDIENSTE

2.1 Bereitstellung von kostenlosen Testdiensten. Wenn ZOOM die Abonnementdienste auf einer kostenlosen Testbasis zur Verfügung gestellt hat ("Testdienste") und der Kunde sich für solche Testdienste registriert hat, wird ZOOM dem Kunden die Testdienste bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte zur Verfügung stellen: (a) bis zum Ende des zu diesem Zeitpunkt von ZOOM angebotenen Testzeitraums, es sei denn, ZOOM verlängert diesen nach eigenem Ermessen, (b) bis zum Startdatum der vom Kunden bestellten kostenpflichtigen Abonnementdienste oder (c) bis zu dem Datum, an dem ZOOM nach eigenem Ermessen entscheidet, den Zugang des Kunden zu den Testdiensten zu beenden ("Testdienstlaufzeit"). Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass: (i) die Merkmale und die Funktionalität der Abonnementdienste während der Laufzeit der Testdienste eingeschränkt sein können und (ii) der Kunde, wenn er die geltenden Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Testdienste überschreitet (z. B. Beschränkungen der Anzahl der Projekte oder der Nutzung erweiterter oder zusätzlicher Funktionen), verpflichtet sein kann, Gebühren für eine solche übermäßige Nutzung zu zahlen, um seine Berechtigung zur Inanspruchnahme der Testdienste zu behalten. Sofern in diesem Abschnitt 2 nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, gelten diese Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden während der Laufzeit der Probedienste. Zusätzliche Testbedingungen können auf der Registrierungswebseite für die Testdienste erscheinen. Solche zusätzlichen Bedingungen werden durch Verweis in diese Nutzungsbedingungen aufgenommen, sind rechtsverbindlich und gelten im Falle eines Widerspruchs zu diesen Nutzungsbedingungen.

2.2 Kundendaten für Probedienste. ALLE KUNDENDATEN, DIE WÄHREND DER LAUFZEIT DER TESTDIENSTE IN DIE ABONNEMENTDIENSTE EINGEGEBEN WURDEN, SOWIE ALLE ÄNDERUNGEN, DIE WÄHREND DER LAUFZEIT DER TESTDIENSTE VOM ODER FÜR DEN KUNDEN AN DEN KUNDENDATEN VORGENOMMEN WURDEN, KÖNNEN DAUERHAFT VERLOREN GEHEN, ES SEI DENN, DER KUNDE: (A) ERWIRBT EIN ABONNEMENT FÜR DIESELBEN ABONNEMENTDIENSTE, DIE WÄHREND DER LAUFZEIT DER TESTDIENSTE ABGEDECKT SIND, (B) ERWIRBT AKTUALISIERTE DIENSTE ODER (C) EXPORTIERT SEINE KUNDENDATEN VOR DEM ENDE DER LAUFZEIT DER TESTDIENSTE.

2.3. AUSSCHLUSSKLAUSELN FÜR TESTDIENSTE. UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER ABSCHNITTE 4.1.3, 8.1, 9.1 UND 10, WERDEN DIE TESTDIENSTE OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND DIE ANBIETER LEHNEN JEGLICHE GARANTIE, HAFTUNG, SUPPORT- UND ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN SOWIE SICHERHEITS- UND VERFÜGBARKEITSVERPFLICHTUNGEN IN BEZUG AUF DIE TESTDIENSTE AB.

2.4 Erwerb von Zusatzdiensten während der Testphase. Wenn der Kunde während der Laufzeit der Testdienste Zusatzdienste erwirbt, unterliegen diese Zusatzdienste den vorliegenden Nutzungsbedingungen, insbesondere Abschnitt 3.2 unten.

3. GEKAUFTE DIENSTE

3.1 Bereitstellung von gekauften Abonnementdiensten. ZOOM stellt dem Kunden alle gekauften Abonnementdienste gemäß diesen Nutzungsbedingungen und dem entsprechenden Bestellformular während der im Bestellformular festgelegten Abonnementdauer (die "Abonnementdauer") zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sein Kauf von Abonnementdiensten weder von der Lieferung zukünftiger Funktionen oder Merkmale noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen des Anbieters über zukünftige Funktionen oder Merkmale abhängig ist. Die Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden beinhaltet das Recht, auf alle Funktionen zuzugreifen, die in den erworbenen Abonnementdiensten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bestellformulars verfügbar sind. Spätere Verbesserungen der Abonnementdienste, die allgemein für alle Abonnementkunden verfügbar sind, werden dem Kunden ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt. Neue Merkmale, Funktionen oder Erweiterungen der Abonnementdienste können jedoch von ZOOM gesondert vermarktet werden und können die Zahlung zusätzlicher Gebühren erfordern. ZOOM entscheidet nach eigenem Ermessen, ob für den Zugang zu solchen neuen Merkmalen, Funktionen oder Erweiterungen eine zusätzliche Gebühr zu entrichten ist. Sofern in einem Bestellformular nichts anderes festgelegt ist, gelten diese Nutzungsbedingungen für alle Updates, Upgrades und neuen Module oder Angebote, die dem Kunden später von ZOOM als Teil der erworbenen Abonnementdienste zur Verfügung gestellt werden.

3.2 Zusatzleistungen. ZOOM kann dem Kunden Zusatzleistungen anbieten, die in gegenseitig ausgefertigten SOWs oder Bestellformularen festgelegt sind. Jedes SOW sollte mindestens Folgendes enthalten: (i) eine Beschreibung des Umfangs der Zusatzleistungen, (ii) alle Arbeitsprodukte oder sonstigen Leistungen, die dem Kunden zu erbringen sind (jeweils eine "Leistung"), (iii) den Zeitplan für die Erbringung der Zusatzleistungen, (iv) die geltenden Gebühren und Zahlungsbedingungen für diese Zusatzleistungen. Alle SOWs gelten als Teil dieser Nutzungsbedingungen und unterliegen diesen. Wenn entweder der Kunde oder ZOOM eine Änderung des Umfangs der in einer SOW beschriebenen Zusatzleistungen wünscht, muss die Partei, die die Änderung wünscht, eine solche Änderung schriftlich vorschlagen. Unmittelbar nach Eingang der schriftlichen Mitteilung bei der anderen Partei werden die Parteien die vorgeschlagenen Änderungen erörtern und sich darüber einigen. ZOOM erstellt ein Änderungsauftragsdokument, in dem die vereinbarten Änderungen der Leistungsbeschreibung und etwaige Änderungen der Gebühren und Kosten beschrieben werden (ein "Änderungsauftrag"). Change Orders sind erst dann verbindlich, wenn sie von beiden Parteien unterzeichnet wurden. Ausgeführte Änderungsaufträge gelten als Teil dieser Nutzungsbedingungen und unterliegen diesen.

4. NUTZUNG VON ABONNEMENTDIENSTEN.

4.1 ZOOMs Verpflichtungen.

4.1.1. Verfügbarkeit. ZOOM wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die erworbenen Abonnement-Services mit minimalen Ausfallzeiten 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zur Verfügung zu stellen; vorausgesetzt jedoch, dass die folgenden Punkte von den Verfügbarkeitsverpflichtungen ausgenommen sind: (a) geplante Ausfallzeiten (in Bezug auf die ZOOM sich bemühen wird, sie mindestens 48 Stunden im Voraus anzukündigen, mit Ausnahme von routinemäßigen Wartungszeiten, die derzeit für jeden Freitag 23.00 Uhr - Samstag 2.00 Uhr Pazifische Zeit geplant sind und wie anderweitig unter support.gooddata.com), oder (b) jede Nichtverfügbarkeit, die durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Anbieters liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Regierungsmaßnahmen, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitsprobleme, Ausfälle oder Verzögerungen von Internetdienstanbietern oder die Nichtverfügbarkeit oder Änderung von Drittangeboten durch Dritte.

4.1.2 Bereitstellung der Abonnementdienste. Die Anbieter können die Funktionalität und die Benutzerschnittstelle der Abonnementdienste von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen im Rahmen der laufenden Verbesserung der Abonnementdienste aktualisieren. Die Abonnementdienste können bestimmten Beschränkungen unterliegen, wie z.B. Beschränkungen der Speicherkapazität für Kundendaten. Derartige Beschränkungen werden entweder im Bestellformular oder in der Dokumentation angegeben.

4.1.3 Unterstützung. ZOOM stellt seinen Kunden eine Vielzahl von Supportangeboten für die Abonnementdienste zur Verfügung und wird dem Kunden das Maß an Support zur Verfügung stellen, auf das der Kunde aufgrund seines Kaufs Anspruch hat.

4.2. Nutzung und Schutz von Kundendaten.

Vorbehaltlich dieser Nutzungsbedingungen, einschließlich der Vertraulichkeitsverpflichtungen, gewährt der Kunde den Anbietern hiermit eine begrenzte, nicht-exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung der Kundendaten und zur Vornahme aller Handlungen in Bezug auf die Kundendaten, die für die Anbieter zur Erbringung der Dienste für den Kunden erforderlich sind. Soweit der Erhalt der Kundendaten die Nutzung von Kontoinformationen eines Drittanbieters durch die Anbieter erfordert, ist der Kunde für die Beschaffung und Bereitstellung der relevanten Kontoinformationen und Passwörter verantwortlich, und die Anbieter greifen auf die Kundendaten ausschließlich zum Nutzen des Kunden und gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit aller Kundendaten. Die Anbieter werden angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen für den Schutz, die Vertraulichkeit und die Integrität der Kundendaten treffen und die Dienste in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften bereitstellen. Die Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien von GoodData für die Abonnementdienste können unter http://www.gooddata.com/privacy-policy eingesehen werden. Die Anbieter behalten sich das Recht vor, ihre Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zu ändern.

4.3. Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde darf den Zugang zu den Diensten oder deren Nutzung durch andere Personen als die Nutzer nicht gestatten. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen durch seine Benutzer, für die Nutzung der Dienste durch seine Benutzer und dafür, dass die Benutzer die Vertraulichkeit ihrer Passwörter und Benutzernamen wahren. Wenn der Kunde eine unbefugte Nutzung seiner Passwörter oder Benutzerkonten oder eine andere mögliche Sicherheitsverletzung in Bezug auf die Abonnementdienste vermutet, muss er ZOOM unverzüglich per E-Mail an helpdesk@zoomint.com informieren. Der Kunde stimmt zu, dass er nicht: (a) die Abonnementdienste zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen, zeitlich zu teilen oder anderweitig kommerziell zu nutzen oder die Abonnementdienste Dritten zur Verfügung zu stellen, außer den Nutzern oder wie anderweitig in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehen; (b) die Abonnementdienste zu nutzen, um (i) Material zu sammeln, zu übertragen oder zu verarbeiten, das verletzend, obszön, bedrohlich, verleumderisch oder anderweitig ungesetzlich oder unerlaubt ist, einschließlich Material, das für Kinder schädlich ist oder die Datenschutzrechte Dritter verletzt; oder (ii) Daten, die sich auf die finanzielle oder wirtschaftliche Identität, die sexuelle Orientierung, die religiösen Überzeugungen, die medizinische oder körperliche Identität einer Person beziehen, einschließlich aller Informationen, die entweder aus "geschützten Gesundheitsinformationen" bestehen, die dem Health Insurance Portability and Accountability Act unterliegen und von diesem definiert werden, oder aus dem Vor- und Nachnamen oder den Initialen und dem Nachnamen einer Person in Kombination mit einem oder mehreren der folgenden Datenelemente, die sich auf eine solche Person beziehen: Sozialversicherungsnummer, Führerscheinnummer oder Nummer eines staatlichen Ausweises, Nummer eines Finanzkontos oder einer Kredit- oder Debitkarte, mit oder ohne erforderlichen Sicherheitscode, Zugangscode, persönliche Identifikationsnummer oder Passwort, die den Zugriff auf das Finanzkonto einer Person ermöglichen würden; (c) die Abonnementdienste zu nutzen, um Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, beschädigte Dateien oder andere Computerprogrammierroutinen zu versenden, zu speichern, zu veröffentlichen, zu posten, hochzuladen oder anderweitig zu übertragen, die darauf abzielen, Systeme, Daten, persönliche Informationen oder das Eigentum eines anderen zu beschädigen, nachteilig zu beeinflussen, heimlich abzufangen oder zu enteignen; (d) die Integrität oder Leistung der Abonnementdienste zu stören oder zu unterbrechen; (e) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu den Abonnementdiensten oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen; (f) Sicherheitstesttools zu verwenden oder anderen wissentlich zu gestatten, diese zu verwenden, um die Sicherheit der Abonnementdienste zu sondieren, zu scannen oder zu versuchen, in sie einzudringen oder sie zu ermitteln; (g) auf die Abonnementdienste zuzugreifen, um ein ähnliches oder konkurrierendes Produkt zu erstellen; oder (h) die Abonnementdienste oder Teile davon zu kopieren, zu übersetzen, ein abgeleitetes Werk zu erstellen, zurückzuentwickeln, zurückzuassemblieren, zu disassemblieren oder zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln oder die Abonnementdienste zu ändern.

4.4. Vorübergehende Aussetzung

Die Anbieter überwachen jede Nutzung der Abonnementdienste aus Sicherheits- und Betriebsgründen. Die Anbieter sind berechtigt, den Zugang des Kunden oder seiner Nutzer zu den Abonnementdiensten vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde oder sein Nutzer ein unzulässiges Verhalten an den Tag legt oder die Anbieter in gutem Glauben vermuten, dass der Kunde oder sein Nutzer ein unzulässiges Verhalten an den Tag legt (einschließlich eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen, gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter, einschließlich der Bedingungen von Angeboten Dritter, auf denen die Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden beruht). Der Kunde verpflichtet sich, (i) ZOOM unverzüglich über jede unbefugte Nutzung eines Passworts oder Kontos oder jede andere bekannte oder vermutete Verletzung der Sicherheit im Zusammenhang mit den Abonnementdiensten zu informieren; (ii) ZOOM unverzüglich über jede Vervielfältigung oder Verbreitung von Kundendaten zu informieren und angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um diese sofort zu stoppen, wenn der Kunde oder sein Nutzer weiß oder vermutet, dass diese rechtswidrig oder unbefugt ist; und (iii) sich nicht als ein anderer Nutzer auszugeben oder falsche Informationen anzugeben, um Zugang zu den Abonnementdiensten zu erhalten oder diese zu nutzen. Eine Sperrung kann für das gesamte Konto des Kunden wirksam werden, und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine solche Sperrung daher auch Unterkonten von Partnern und/oder Nutzern einschließen würde. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Provider weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber verbundenen Unternehmen oder Nutzern oder sonstigen Dritten haftet, wenn der Provider von seinem Recht auf Sperrung, wie in diesem Abschnitt vorgesehen, Gebrauch macht.

4.5. Websites, Produkte und Dienstleistungen Dritter

Die Abonnementdienste können sich auf Angebote von Dritten stützen oder erfordern, dass der Kunde auf diese zugreift. Wenn sich der Kunde dafür entscheidet, die Abonnementdienste zusammen mit Angeboten Dritter zu nutzen, erklärt er sich damit einverstanden, dass: (i) seine Nutzung von Drittangeboten jederzeit mit den für diese Angebote geltenden Nutzungsbedingungen übereinstimmen muss und (ii) die Anbieter das Recht haben, Kundendaten zu und von solchen Drittangeboten zu exportieren und zu importieren, um die vom Kunden erworbenen Abonnementdienste zu erbringen. Die Nutzung von Websites Dritter durch den Kunden oder seine Nutzer muss jederzeit mit den für diese Websites geltenden Nutzungsbedingungen übereinstimmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Verfügbarkeit der Abonnementdienste oder bestimmter Merkmale und Funktionen davon von der entsprechenden Verfügbarkeit von Drittangeboten oder bestimmten Merkmalen und Funktionen von Drittangeboten abhängig ist. Der Anbieter haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für den Fall, dass Änderungen in den Angeboten Dritter die Nichtverfügbarkeit der Abonnementdienste oder bestimmter Merkmale oder Funktionen derselben verursachen. ZOOM kann den Kunden auch auf Drittanbieter verweisen, die Drittangebote anbieten. Die Anbieter geben keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf solche Drittangebote, unabhängig davon, ob solche Drittangebote oder Dienstleistungen als "zertifiziert", "genehmigt", "empfohlen" oder anderweitig bezeichnet sind oder ob die Dienstleistungen von einem Dritten erbracht werden, der Mitglied eines Partnerprogramms des Anbieters ist. Soweit die Anbieter verlangen, dass der Kunde den Anbietern Berechtigungen, Passwörter oder andere Benutzeranmeldeinformationen für ein Drittanbieterangebot ("Anbieter-Zugangscodes") erteilt, um Kundendaten abzurufen oder die Interoperabilität mit den Abonnementdiensten zu ermöglichen, muss der Kunde diese Anbieter-Zugangscodes unverzüglich zur Verfügung stellen. Provider dürfen Provider-Zugangscodes nicht weitergeben, neu zuweisen, verbreiten oder offenlegen, außer an Mitarbeiter des Providers oder autorisierte Auftragnehmer, die speziell mit der Erbringung der Dienste befasst sind. Die Provider-Zugangscodes gelten gemäß diesen Nutzungsbedingungen als vertrauliche Informationen des Kunden.

4.6. Richtigkeit der Kontaktinformationen des Kunden; E-Mail-Benachrichtigungen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, genaue, aktuelle und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen, die ZOOM benötigt, um mit dem Kunden von Zeit zu Zeit über die Dienstleistungen zu kommunizieren, Rechnungen auszustellen oder Zahlungen zu akzeptieren oder den Kunden für andere kontobezogene Zwecke zu kontaktieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Online-Kontoinformationen auf dem neuesten Stand zu halten und ZOOM über alle Änderungen des Firmennamens, der Adresse, der E-Mail-Adresse und der Telefonnummer des Kunden zu informieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, E-Mails von ZOOM an die von seinen Nutzern zu Anmeldezwecken angegebene E-Mail-Adresse zu akzeptieren. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Anbieter sich auf alle Informationen und Anweisungen, die ZOOM von den Nutzern über die oben angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden, verlassen und danach handeln dürfen.

4.7. Endbenutzerbestimmungen der Bundesregierung

Wenn es sich bei dem Kunden oder einem Nutzer um die US-Bundesregierung handelt, stellt ZOOM die Dienste, einschließlich der zugehörigen Software und Technologie, ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Abschnitts 4.7 bereit. Die Rechte der Regierung an technischen Daten und Software im Zusammenhang mit den Diensten umfassen nur die Rechte, die üblicherweise der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, wie in diesen Nutzungsbedingungen definiert. Diese übliche Lizenz wird in Übereinstimmung mit FAR 12.211 (Technische Daten) und FAR 12.212 (Software) und, für Transaktionen des Verteidigungsministeriums, DFAR 252.227-7015 (Technische Daten - Kommerzielle Artikel) und DFAR 227.7202-3 (Rechte an kommerzieller Computersoftware oder Computersoftware-Dokumentation) gewährt. Wenn eine Regierungsbehörde Rechte benötigt, die nicht unter diesen Bedingungen übertragen werden, muss sie mit ZOOM verhandeln, um festzustellen, ob es annehmbare Bedingungen für die Übertragung solcher Rechte gibt, und ein für beide Seiten annehmbarer schriftlicher Nachtrag, der speziell solche Rechte überträgt, muss in alle anwendbaren Vereinbarungen aufgenommen werden.

5. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. gebühren. Der Kunde verpflichtet sich, alle in allen Bestellformularen und SOWs angegebenen Gebühren über eine von ZOOM genehmigte Zahlungsmethode zu zahlen. Sofern in diesen Nutzungsbedingungen oder in einem Bestellformular nichts anderes angegeben ist, (i) basieren die Gebühren auf den erworbenen Diensten, unabhängig von der Nutzung, (ii) sind Zahlungsverpflichtungen unkündbar und gezahlte Gebühren nicht erstattungsfähig, und (iii) können die erworbenen Dienste während der entsprechenden Abonnementlaufzeit auf dem Bestellformular nicht verringert werden. Alle gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu zahlenden Beträge werden ohne Aufrechnung oder Gegenforderung und ohne Abzug oder Einbehalt gezahlt.

5.2 Rechnungen und Zahlung. Alle Gebühren für Abonnementdienste werden im Voraus und in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Bestellformular in Rechnung gestellt. Gebühren für Zusatzdienste werden gemäß den geltenden SOW und/oder Bestellformularen in Rechnung gestellt. Sofern im jeweiligen Bestellformular oder SOW nichts anderes festgelegt ist, verpflichtet sich der Kunde, alle in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

5.3 Überfällige Gebühren. Wenn ZOOM die Gebühren nicht bis zum Fälligkeitsdatum erhält, können nach dem Ermessen von ZOOM (i) auf diese Gebühren Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % des ausstehenden Betrags pro Monat oder des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes, je nachdem, welcher Satz niedriger ist, ab dem Datum, an dem die Zahlung fällig war, bis zum Datum der Zahlung anfallen; und (ii) ZOOM kann künftige Käufe von Dienstleistungen und Bestellformularen von kürzeren Zahlungsfristen als den in Abschnitt 5.2 (Rechnungen und Zahlung) genannten abhängig machen.

5.4 Aussetzung des Dienstes. Wenn Beträge, die der Kunde für die Dienste schuldet, dreißig (30) oder mehr Tage überfällig sind, kann ZOOM, ohne die anderen Rechte und Rechtsmittel von ZOOM einzuschränken, den Zugang des Kunden und seiner Nutzer zu den Diensten aussetzen, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind.

5.5 Zahlungsstreitigkeiten. ZOOM erklärt sich damit einverstanden, dass sie ihre Rechte gemäß Abschnitt 5.3 (Überfällige Gebühren) oder 5.4 (Aussetzung des Dienstes) nicht ausüben wird, wenn die entsprechenden Gebühren in angemessenem und gutem Glauben umstritten sind und der Kunde sorgfältig an der Beilegung der Streitigkeit mitarbeitet.

5.6 Steuern. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Zahlung aller Steuern, Veranlagungen, Zölle, Abgaben oder sonstigen Gebühren, die von oder unter der Autorität einer Regierungsbehörde auferlegt, veranlagt oder erhoben werden (zusammenfassend "Steuern"), die sich aus den hierunter aufgeführten Dienstleistungen ergeben, mit Ausnahme von Steuern, die auf das Nettoeinkommen von ZOOM erhoben werden. Sollte ZOOM verpflichtet sein, Steuern im Zusammenhang mit der Nutzung der Abonnementdienste oder der Inanspruchnahme von Zusatzdiensten durch den Kunden direkt zu zahlen, erklärt sich der Kunde bereit, ZOOM alle von ZOOM gezahlten Beträge unverzüglich zu erstatten.

6. EIGENTUMSRECHTE

6.1 Abonnementdienste. Die Anbieter, ihre Lizenzgeber und Dienstleister (zusammen die "Anbieterparteien") sind Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile an den Abonnementdiensten, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Die Anbieter behalten sich alle Rechte vor, die dem Kunden in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich gewährt werden. Weder der Kunde noch die Nutzer werden die Urheberrechts-, Marken- und sonstigen Eigentumsvermerke der Anbieter, die auf den Abonnementdiensten oder einem Teil davon erscheinen, löschen oder in irgendeiner Weise verändern. Darüber hinaus sind die Anbieter die ausschließlichen Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen Vorschlägen, Verbesserungswünschen, Empfehlungen oder sonstigem Feedback, das vom Kunden und seinen Nutzern im Zusammenhang mit den Abonnementdiensten bereitgestellt wird ("Feedback"), und der Kunde tritt hiermit alle Rechte, Titel und Interessen an dem Feedback an die Anbieter ab, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran oder in Bezug darauf. Auf angemessenes Ersuchen und auf Kosten des Providers wird der Kunde die erforderlichen Dokumente ausfertigen und alle weiteren Handlungen vornehmen, die der Provider angemessenerweise verlangen kann, um den Provider beim Erwerb, der Vervollkommnung und der Aufrechterhaltung der Rechte an geistigem Eigentum an den Rückmeldungen zu unterstützen.

6.2 Kundendaten. Im Verhältnis zwischen den Anbietern und dem Kunden ist der Kunde der alleinige Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen Kundendaten. Kundendaten gelten im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen als vertrauliche Informationen.

6.3. lieferungen. Im Verhältnis zwischen den Anbietern und dem Kunden ist der Kunde der alleinige Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an den Liefergegenständen, bei denen es sich um Kundendaten oder eine Änderung, Übersetzung, Kürzung, Anpassung oder sonstige Bearbeitung von Kundendaten handelt ("Kundenliefergegenstände"), und ZOOM überträgt dem Kunden alle Rechte, Titel und Interessen, die ZOOM an den Kundenliefergegenständen erwirbt, nach Erhalt der vollständigen Zahlung durch den Kunden. Mit Ausnahme der Kundenlieferungen ist ZOOM alleiniger Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen anderen Liefergegenständen und damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten. Vorbehaltlich dieser Nutzungsbedingungen gewährt ZOOM dem Kunden hiermit eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz während der Abonnementlaufzeit zur Nutzung der Liefergegenstände ausschließlich in Verbindung mit der autorisierten Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen gilt: (i) nichts in diesen Nutzungsbedingungen ist so auszulegen, dass geistige Eigentumsrechte an den proprietären Tools, Quellcode-Mustern, Vorlagen, Bibliotheken, Know-how, Techniken und Fachkenntnissen ("Tools"), die von den Anbietern zur Entwicklung der Liefergegenstände verwendet werden, abgetreten oder übertragen werden, und soweit solche Tools mit den Liefergegenständen oder als Teil derselben geliefert werden, werden sie zu denselben Bedingungen wie die im Besitz des Anbieters befindlichen Liefergegenstände an den Kunden lizenziert und nicht abgetreten; und (ii) weder der Begriff "Liefergegenstand" noch "Liefergegenstand des Kunden" umfasst die Tools.

6.4 Statistische Informationen. Die Provider sind berechtigt, die Nutzung der Dienste durch den Kunden zu überwachen und Daten in Bezug auf die Nutzung durch den Kunden in zusammengefasster und anonymer Form zu verwenden, auch um statistische und leistungsbezogene Informationen in Bezug auf die Bereitstellung und den Betrieb der Dienste zusammenzustellen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Anbieter solche Informationen öffentlich zugänglich machen, vorausgesetzt, dass diese Informationen keine Kundendaten enthalten und/oder den Kunden oder seine vertraulichen Informationen identifizieren. Die Provider behalten alle geistigen Eigentumsrechte an solchen statistischen und leistungsbezogenen Informationen.

7. VERTRAULICHKEIT

7.1. "Vertrauliche Informationen" sind alle vertraulichen oder geschützten Informationen einer Partei ("offenlegende Partei"), die der anderen Partei ("empfangende Partei") mündlich oder schriftlich offengelegt werden und die als vertraulich bezeichnet werden oder die angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten. Ohne den Geltungsbereich dieser Vertraulichkeitsverpflichtungen einzuschränken, erkennen die Parteien an und vereinbaren, dass: (a) Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören die Kundendaten; (b) zu den vertraulichen Informationen von ZOOM gehören die Abonnementdienste; und (c) zu den vertraulichen Informationen jeder Partei gehören die Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen, die Preisgestaltung und andere Bedingungen, die in allen Bestellformularen und SOWs festgelegt sind, sowie Marketingpläne, Budgets, Finanzinformationen, Technologie, technische Informationen, Methoden, Prozesse, Techniken, Designs, Computerprogramme und andere Geschäftsinformationen, die von der jeweiligen Partei offengelegt werden.

7.2 Behandlung von vertraulichen Informationen. Die empfangende Partei wird: (a) die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet (jedoch keinesfalls mit weniger als angemessener Sorgfalt); und (b) keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für Zwecke außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Nutzungsbedingungen zu verwenden oder offenzulegen, es sei denn, die offenlegende Partei hat ihre Zustimmung erteilt.

7.3 Ausnahmen. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die: (i) öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass dadurch eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wird; (ii) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits bekannt sind, ohne dass dadurch eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wird; (iii) die empfangende Partei nach ihrer Offenlegung gegenüber der empfangenden Partei von einem Dritten erhält, ohne dass dadurch eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wird; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne dass sie auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei Bezug nimmt oder diese verwendet.

7.4 Erzwungene Offenlegung. Die empfangende Partei ist berechtigt, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenzulegen, soweit dies durch geltende Gesetze, Vorschriften oder Gerichtsverfahren vorgeschrieben ist. Die empfangende Partei muss jedoch: (i) die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich über das Erfordernis der Offenlegung informieren, (ii) die offenlegende Partei in angemessener Weise unterstützen, falls diese sich einer solchen Offenlegung widersetzen oder sie anfechten möchte, und (iii) ihre Offenlegung auf das beschränken, was aufgrund von Gesetzen, Vorschriften oder Rechtsverfahren unbedingt erforderlich ist.

7.5 Unterlassungsanspruch. Die Parteien sind sich darüber einig, dass jede unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei sofortigen und nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen kann und dass die empfangende Partei im Falle einer solchen Verletzung zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln berechtigt ist, sofortige Unterlassungsansprüche und andere billigkeitsrechtliche Ansprüche geltend zu machen, ohne dass eine Kaution gestellt werden muss und ohne dass die Notwendigkeit besteht, einen tatsächlichen finanziellen Schaden nachzuweisen.

8. GARANTIEN; HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

8.1. garantien. Jede Partei gewährleistet, dass sie rechtlich befugt ist, diese Nutzungsbedingungen abzuschließen. ZOOM gewährleistet gegenüber dem Kunden, dass die Abonnementdienste im Wesentlichen mit der entsprechenden Dokumentation übereinstimmen und dass die Zusatzdienste in kompetenter und fachmännischer Weise in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Industriestandards erbracht werden.

8.2 Haftungsausschlüsse. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 8.1 ÜBERNEHMEN DIE ANBIETERPARTEIEN KEINERLEI GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG IN VERBINDUNG MIT DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ODER DEN DIENSTEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN, AUSSER WIE AUSDRÜCKLICH IN ABSCHNITT 8.1 DARGELEGT, UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG SCHLIESSEN DIE ANBIETERPARTEIEN AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIE DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER HANDELSFÄHIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE ANBIETERPARTEIEN GEBEN KEINE ZUSICHERUNG ODER GARANTIE AB, DASS: (A) DIE NUTZUNG DER DIENSTE SICHER, ZEITGERECHT, UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST ODER IN KOMBINATION MIT ANDERER HARDWARE, SOFTWARE, SYSTEMEN ODER DATEN FUNKTIONIERT; (B) DIE DIENSTE DIE ANFORDERUNGEN ODER ERWARTUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLEN; (C) GESPEICHERTE DATEN GENAU ODER ZUVERLÄSSIG SIND; (D) DIE QUALITÄT VON INFORMATIONEN ODER ANDEREN MATERIALIEN, DIE DER KUNDE ÜBER DIE DIENSTE ERHÄLT, DEN ANFORDERUNGEN ODER ERWARTUNGEN DES KUNDEN ENTSPRICHT; (E) DIE DIENSTE FEHLERFREI SIND ODER FEHLER ODER MÄNGEL IN DEN DIENSTEN BEHOBEN WERDEN; ODER (F) DIE DIENSTE ODER DER/DIE SERVER, DIE DIE DIENSTE ZUR VERFÜGUNG STELLEN, FREI VON VIREN ODER ANDEREN SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN SIND. DIE DIENSTE KÖNNEN EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN, DIE MIT DER NUTZUNG DES INTERNETS UND DER ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATION VERBUNDEN SIND. DIE ANBIETERPARTEIEN SIND NICHT VERANTWORTLICH FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE AUS SOLCHEN PROBLEMEN RESULTIEREN.

8.3 GoodData Labs Haftungsausschluss. DIENSTLEISTUNGEN, DIE ALS "ZOOM PREVIEW", "PREVIEW", "LABS" ODER DURCH EINE ÄHNLICHE BEZEICHNUNG GEKENNZEICHNET SIND, WERDEN "WIE BESEHEN" UND OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT UND SIND VON JEGLICHEN SUPPORT-, UPDATE-, VERFÜGBARKEITS- ODER BETRIEBSZEITVERPFLICHTUNGEN AUSGESCHLOSSEN, UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE ABSCHNITTE 3.1, 4.1 UND 8.1.

9. SCHADENSERSATZ

Der Kunde verteidigt sich auf seine Kosten und zahlt alle von einem rechtskräftigen Gericht zugesprochenen Vergleichsbeträge oder Schadensersatzleistungen, die sich aus Ansprüchen, Klagen oder Verfahren Dritter ergeben, (i) die sich aus der Nutzung der Abonnementdienste oder Zusatzdienste durch den Kunden ergeben; oder (ii) die behaupten, dass die Kundendaten ein Geschäftsgeheimnis, eine Marke, ein Urheberrecht oder ein zum Datum des Inkrafttretens erteiltes Patent verletzen.

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1 Beschränkung der Haftung. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG DES ANBIETERS, DIE SICH AUS DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ERGIBT ODER MIT IHNEN IN ZUSAMMENHANG STEHT, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINEN VERTRAG, EINE UNERLAUBTE HANDLUNG ODER EINE ANDERE HAFTUNGSTHEORIE HANDELT, DIE BETRÄGE, DIE DER KUNDE IN DEN LETZTEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM VORFALL BEZAHLT HAT. DIE VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN SCHRÄNKEN DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GEMÄSS ABSCHNITT 5 (GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN) NICHT EIN.

10.2 Ausschluss von Folgeschäden und damit verbundenen Schäden. IN KEINEM FALL HAFTEN ANBIETER FÜR INDIREKTE, STRAFENDE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER ANDERE SCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH DATEN-, EINKOMMENS-, GEWINN-, NUTZUNGS- ODER ANDERER WIRTSCHAFTLICHER VORTEILE), DIE SICH AUS DEN DIENSTEN UND/ODER DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT VERBUNDEN SIND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE NUTZUNG ODER DIE UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER DIENSTE ODER FÜR INHALTE, DIE VON ODER ÜBER DIE DIENSTE ERHALTEN WURDEN, UNTERBRECHUNGEN, UNGENAUIGKEITEN, FEHLER ODER AUSLASSUNGEN, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE, AUCH WENN DIE ANBIETER UND/ODER IHRE LIZENZGEBER ZUVOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN ODER DIESE VERNÜNFTIGERWEISE HÄTTEN VORHERSEHEN KÖNNEN.

11. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

11.1 Laufzeit von Abonnements für Abonnementdienste. Das Abonnement des Kunden für die Nutzung der Abonnementdienste beginnt an dem im Bestellformular angegebenen Startdatum und läuft für den darin festgelegten Zeitraum (jeweils eine "Abonnementlaufzeit").

11.2 Beendigung. Diese Nutzungsbedingungen und die entsprechenden Bestellformulare und SOWs können von jeder Partei aus wichtigem Grund wie folgt gekündigt werden: (i) mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen verstößt und diesen Verstoß nicht vor Ablauf der Frist von dreißig (30) Tagen behebt, (ii) mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung, wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder anderweitig beendet, es sei denn, es handelt sich um eine nach diesen Bedingungen zulässige Abtretung. ZOOM kann die Erfüllung seiner Verpflichtungen während einer Heilungsperiode vorübergehend einstellen. Darüber hinaus kann ZOOM diese Nutzungsbedingungen und die anwendbaren Bestellformulare und SOWs mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen, wenn der Vertrag zwischen ZOOM und GoodData für die Abonnementdienste ausläuft oder gekündigt wird.

11.3 Abruf von Kundendaten. Im Falle einer Kündigung oder des Ablaufs der Abonnementlaufzeit unter einem Bestellformular stellt ZOOM dem Kunden die Kundendaten in dem Format, in dem sie in den Abonnementdiensten gespeichert sind, zum Herunterladen zur Verfügung, sofern der Kunde eine solche Rückgabe der Kundendaten verlangt und alle ausstehenden Gebühren unter diesem Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder des Ablaufs in voller Höhe bezahlt. Nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist ist ZOOM nicht mehr verpflichtet, Kundendaten aufrechtzuerhalten oder zur Verfügung zu stellen, und kann danach, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, alle Kundendaten in seinen Systemen oder sonst in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle löschen.

11.4 Fortbestehen. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, gelten die Abschnitte 5 bis 12 auch nach Beendigung dieser Nutzungsbedingungen.

12. ALLGEMEINES

12.1. verhältnis. ZOOM und der Kunde sind unabhängige Vertragspartner, und diese Nutzungsbedingungen begründen kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, Arbeits- oder Agenturverhältnis zwischen den Parteien. Dies ist eine nicht-exklusive Vereinbarung.

12.2 Gesamte Vereinbarung; Änderungen. Diese Nutzungsbedingungen, einschließlich aller Bestellformulare und SOWs, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen, ob mündlich oder schriftlich, bezüglich des von diesen Nutzungsbedingungen abgedeckten Gegenstands. Außer wie in diesen Nutzungsbedingungen dargelegt, sind Änderungen, Ergänzungen oder Verzichtserklärungen nur dann wirksam, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und einem Bestellformular oder einer SOW haben die Bestimmungen des Bestellformulars oder der SOW Vorrang. Ungeachtet gegenteiliger Formulierungen in diesen Nutzungsbedingungen werden keine in der Bestellung des Kunden oder in anderen Bestellunterlagen genannten Bedingungen in diese Nutzungsbedingungen aufgenommen oder bilden einen Teil dieser Bedingungen, und alle diese Bedingungen sind null und nichtig.

12.3 Verzicht. Kein Verzicht auf einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen und keine Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien kann als Verzicht auf einen späteren Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen ausgelegt werden.

12.4 Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so ist die Bestimmung durch das Gericht so zu ändern und auszulegen, dass die Absicht der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich erreicht wird. Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung berührt nicht die übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen.

12.5 Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen den Gesetzen der Vereinigten Staaten und des Staates Washington unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ausdrücklich von der Anwendung auf diese Nutzungsbedingungen ausgeschlossen ist. Die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen liegt bei den Staats- und Bundesgerichten in Seattle, Washington. Jede Partei erklärt sich hiermit unwiderruflich mit der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte einverstanden.

12.6. öffentlichkeitsarbeit. Der Provider darf den Namen und die Warenzeichen des Kunden erwähnen und verwenden und die Art der im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen in seinen Geschäftsentwicklungs- und Marketingbemühungen, insbesondere auf seiner Website, offenlegen.

12.7. abtretung. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Nutzungsbedingungen, Bestellformulare oder SOWs ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ZOOM an Dritte abzutreten, wobei diese Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf. Jede vermeintliche Abtretung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig. Diese Nutzungsbedingungen sind für die Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommen ihnen zugute.

12.8 Begünstigter Dritter. Die Abonnementdienste werden ZOOM von der GoodData Corporation, einem Unternehmen aus Delaware mit Sitz in 111 Sutter Street, 4th Floor, San Francisco, CA 94104, zur Verfügung gestellt. (GoodData ist ein Drittbegünstigter dieser Nutzungsbedingungen und kann diese direkt gegenüber Kunden durchsetzen. Alle Rechte der "Anbieter" und Verpflichtungen gegenüber den "Anbietern" im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen kommen ZOOM und GoodData als Gesamtschuldner zugute.

12.9 Bekanntmachungen. ZOOM kann den Kunden durch eine allgemeine Mitteilung über die Schnittstelle der Abonnementdienste, per E-Mail an die in den ZOOM-Kontoinformationen hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden oder durch eine schriftliche Mitteilung an die in den ZOOM-Kontoinformationen hinterlegte Adresse des Kunden per frankierter Post oder durch einen staatlich anerkannten Nachtzustelldienst benachrichtigen. Der Kunde kann ZOOM per E-Mail an legal@zoomint.com benachrichtigen. Die Benachrichtigung gilt als bei Erhalt oder, falls früher, zwei (2) Werktage nach dem Versand erfolgt, je nach Fall. Alle Mitteilungen und Bekanntmachungen, die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen erfolgen, müssen in englischer Sprache abgefasst sein.

12.10. Export. Die Dienste verwenden Software und Technologie, die den Exportkontrollen der Vereinigten Staaten und anderer Länder unterliegen können. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Abonnementdienste nicht genutzt werden dürfen und dass keine der zugrundeliegenden Informationen, Software oder Technologie in Länder, gegen die die Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt haben (zusammenfassend als "Embargoländer" bezeichnet), oder an oder durch einen Staatsangehörigen oder Einwohner dieser Länder oder eine Person oder Einrichtung, die auf der Liste des U.U.S. Department of Treasury's List of Specially Designated Nationals oder der U.S. Department of Commerce's Table of Denial Orders (zusammen "Designated Nationals"). Die Listen der mit einem Embargo belegten Länder und der designierten Staatsangehörigen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Durch die Nutzung des Abonnementdienstes sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass er sich nicht in einem Embargoland oder einem ausgewiesenen Staatsangehörigen befindet, nicht unter der Kontrolle eines solchen Landes steht und auch kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist. Die Abonnementdienste können Verschlüsselungstechnologie verwenden, die gemäß den U.S. Export Administration Regulations, 15 C.F.R. Parts 730-774 und der Ratsverordnung (EG) Nr. 1334/2000 lizenzpflichtig ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle anwendbaren Exportgesetze strikt einzuhalten und übernimmt die alleinige Verantwortung für die Einholung von Lizenzen für den Export oder Reexport, sofern erforderlich. Die Provider und ihre Lizenzgeber geben keine Zusicherung, dass die Dienste für die Nutzung an anderen Standorten geeignet oder verfügbar sind. Jede Partei ist allein für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze verantwortlich, einschließlich und ohne Einschränkung der Export- und Importbestimmungen anderer Länder. Jede gesetzeswidrige Weitergabe der Kundendaten ist verboten. Weder die Kundendaten noch Informationen, die durch die Nutzung des Dienstes erworben wurden, werden für nukleare Aktivitäten, chemische oder biologische Waffen oder Raketenprojekte verwendet.

12.11. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung haften weder der Kunde noch die Anbieter im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen für Verzögerungen, Leistungsausfälle, Schäden, Verluste oder Zerstörungen oder Fehlfunktionen von Geräten oder deren Folgen, die durch Feuer, Erdbeben, Überschwemmungen, Wasser, Witterungseinflüsse, Arbeitskonflikte oder -engpässe, Kürzungen von Versorgungsleistungen, Stromausfälle, Explosionen, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausrüstungs- oder Versorgungsengpässe, Nichtverfügbarkeit von Transportmitteln, Handlungen oder Unterlassungen Dritter oder andere Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle liegen, verursacht werden oder darauf zurückzuführen sind. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) Kalendertage an, können sowohl der Kunde als auch ZOOM den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei aus wichtigem Grund kündigen.

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